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Projekt TerKom (Paritätische Terminologiekommission)

Den historischen und normativen Hintergrund des Projekts stellt das Sonderstatut für Trentino-Stüdtirol aus dem Jahre 1972 dar. Der Schutz der deutschen Sprache ist im Artikel 2 und im Artikel 99 des Sonderstatuts verankert. Im Artikel 99 ist die Gleichstellung der deutschen Sprache mit der italienischen Sprache festgelegt, während der allgemeiner gefasste Artikel 2 besagt, dass in der Region den Bürgern jeder Sprachgruppe gleiche Rechte zuerkannt werden. Weiters legt der Artikel 100 des Statuts fest, dass die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen das Recht haben, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit besitzen, ihre Sprache zu gebrauchen.

Zur konkreten Umsetzung der Gleichstellung wird 16 Jahre nach dem Sonderstatut die Durchführungsbestimmung über den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren erlassen (Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574). Die Durchführungsbestimmung sieht eine Reihe von Vorschriften zur Reglementierung des alltäglichen Gebrauchs der deutschen Sprache im Verkehr mit den öffentlichen Organen. Zu diesem Zweck werden darin die Normadressaten bezüglich des Gebrauchs der Sprache aufgelistet, nur der Privatsektor wird ausgeklammert. Dem deutschsprachigen Staatsbürger wird heute das Recht zuerkannt, seine Sprache im Umgang mit den öffentlichen Organen zu verwenden.

Daraus erwächst der konkrete Bedarf einer einheitlichen und eindeutigen deutschsprachigen Terminologie, die den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung genügt, um Rechtsakte und verwaltungsrechtliche Dokumente in italienischer und/oder deutscher Sprache zu verfassen und auf klare und verständliche Art und Weise mit den Bürgern in der einen oder anderen Sprache, je nach Bedarf, zu kommunizieren.

Die oben genannte Durchführungsbestimmung sieht auch die Schaffung einer Kommission vor, der so genannten Paritätischen Terminologiekommission, deren Aufgabe es ist, die Rechts-, Verwaltungs- und sonstige Fachterminologie, die in den öffentlichen Organen und Ämtern verwendet wird, zu bestimmen, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu bestätigen um ihre Übereinstimmung in italienischer und in deutscher Sprache zu gewährleisten. Außerdem wird die Kommission mit der Verfassung und fortlaufenden Aktualisierung eines Wörterbuches der Rechts-, Verwaltungs- und sonstigen Fachterminologie in italienischer und deutscher Sprache beauftragt. (DPR 574/88, Art. 6, Abs. 1)

Seit ihrer Einsetzung (1994) arbeitet die Paritätische Terminologiekommission eng mit der Europäischen Akademie Bozen zusammen, insbesondere mit dem Institut für Fachkommunikation und Mehrsprachigkeit.


Die Zusammenarbeit wurde noch enger durch den Abschluss einer Konvention im Juni 2000 zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Europäischen Akademie. Die Konvention sah die Ausarbeitung von 13.000 Begriffen in italienischer und deutscher Sprache vor, die aus den verschiedenen Bereichen des Rechts stammen.

Das durch die Konvention ins Leben gerufene Projekt mit dem Namen TerKom besteht aus verschiedenen Arbeitsphasen, von denen einige (Phasen 3-5) explizit in der Durchführungsbestimmung (DPR 574/88) zum Zwecke der Festlegung der Arbeitsmethoden der Kommission festgelegt sind:

  1. Ausarbeitung der terminologischen Einträge durch TerminologInnen sowie JuristInnen, die auf der vergleichenden Analyse verschiedener Rechtsordnungen basiert. Ausgehend von der italienischen Rechtsordnung wird ein Vergleich mit den deutschsprachigen Rechtsordnungen (Deutschland, Österreich und Schweiz) gezogen. Weiters wird die bereits eingebürgerte deutsche Rechtsterminologie in Südtirol mitberücksichtigt. Bei Fehlen eines deutsprachigen Äquivalents für einen italienischen Begriff werden Übersetzungsvorschläge unterbreitet.
  2. Revision des terminologischen Materials durch eine Unterkommission von Fachexperten, eine für jeden Rechtsbereich. Die Unterkommissionen spielen eine wichtige Rolle in der Bewertungsphase der geleisteten terminologischen Vorarbeit hinsichtlich der späteren Normierung durch die Terminologiekommission.
  3. Entscheidung der Paritätischen Terminologiekommission, die die terminologischen Übereinstimmungsvorschläge der Unterkommissionen annimmt oder neu ausarbeitet.
  4. Übermittlung der Entscheidungen an das Regierungskommissariat und an die Landesregierung Bozen für etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen, die innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Entscheidungen erfolgen müssen.
  5. Zum Schluss erfolgt die Veröffentlichung der Übersetzungspaare im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol.

Das Resultat der terminologischen Arbeit fließt in das Informationssystem für Rechtsterminologie bistro ein und ist kostenlos im Internet zugänglich.